Ob Flughafen, Parkhaus oder Kindergarten: an Feuer-, Rauchschutzabschlüssen und Feststellanlagen kommt keiner vorbei. Genau wie an den europäischen Richtlinien und Normen, die hierfür eingehalten werden müssen. Denn es ist nicht nur vorgeschrieben, wo Brandschutzmaßnahmen zum Einsatz kommen, sondern auch, wie sie montiert und funktionstüchtig gehalten werden müssen. Fest steht: jeder Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber ist für den betriebssicheren Zustand verantwortlich. Somit sollen nach dem Einbau, nach Veränderungen und in regelmäßigen Abständen die Abschlüsse und Feststellanlagen von einer befähigten Person geprüft werden – und das sachkundig und normgerecht.
Wichtig zu wissen: Feststellanlagen sollen gemäß DIN 14677 alle 3 Monate überprüft und einmal pro Jahr gewartet werden. Und dies darf nur ein Sachkundiger mit Kompetenznachweis bzw. mit Zertifikat durchführen.